Eure Rechte gegenüber der Polizei

Im Nachgang zu den Ereignissen vom letzten Auswärtsderby möchten wir kurz auf eure Rechte gegenüber der Polizei aufmerksam machen.

Grundsätzlich gilt: Ihr habt das Recht, die Aussage zu verweigern. Angeben müsst ihr nur eure Personalien. Das heisst: Name, Vorname, Geburtsdatum und Heimatort (also die Angaben, welche sich auf der Identitätskarte oder dem Ausländerausweis befinden). Genau das und nicht mehr. Alles weitere, wie etwa euer Beruf oder eure Hobbys, ob ihr Militärdienst leistet oder eine Saisonkarte besitzt, gehören nicht dazu. Auch eure Wohnadresse müsst ihr nicht angeben. Es können euch bei einer Aussage gegebenenfalls Nachteile entstehen, da alles was ihr sagt, gegen euch verwendet werden kann.

Solltet ihr dennoch eine Aussage machen wollen, achtet darauf, dass diese korrekt protokolliert wurde. Zu den Protokollen gilt ausserdem, dass ihr nicht verpflichtet seid, ein Protokoll zu unterschreiben. In den meisten Fällen ist es aber auch nicht zu eurem Nachteil, wenn ihr dies tut. Lest es aber in diesem Fall gut durch.

Sollte die Polizei euer Mobiltelefon durchsuchen wollen, dann verlangt umgehend die Siegelung des Geräts und erwähnt als Begründung, dass sich darauf persönliche Aufzeichnungen und Kor-
respondenz von euch befinden, welche eine Durchsuchung bzw. Beschlagnahmung nicht erlauben.

Solltet ihr eine Vorladung der Polizei erhalten haben oder falls ihr sonst Fragen habt, könnt ihr uns über info@limmatblock.ch oder vor den Spielen beim Stand unter dem Limmatblock kontaktieren. Wir können euch etwa Tipps, eine Einschätzung der Lage oder den Kontakt zu Jurist:innen geben.